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   LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2009 - L 9 AS 699/09 B ER   

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https://dejure.org/2009,117290
LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2009 - L 9 AS 699/09 B ER (https://dejure.org/2009,117290)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29.09.2009 - L 9 AS 699/09 B ER (https://dejure.org/2009,117290)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 29. September 2009 - L 9 AS 699/09 B ER (https://dejure.org/2009,117290)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.02.2009 - L 9 B 339/08

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Durchführung eines einstweiligen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2009 - L 9 AS 699/09
    Der erkennende Senat geht daher seit Erscheinen dieser dritten Auflage der "Empfehlungen zur Gewährung von Krankenkostzulagen in der Sozialhilfe" in ständiger Spruchpraxis (vgl. etwa Beschluss vom 03. Februar 2009, L 9 B 339/08 AS = ZfSH/SGB 2009, 364 f.) davon aus, dass die Empfehlungen des Deutschen Vereins nunmehr wieder als antizipierte Sachverständigengutachten heranzuziehen sind (ebenso LSG Neubrandenburg, Beschluss vom 19. Dezember 2008 - L 8 B 386/08; Urteil vom 09. März 2009, L 8 AS 68/08; ebenso Sächsisches LSG, Urteil vom 26. Februar 2009, L 2 AS 152/07).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 19.12.2008 - L 8 B 386/08

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung - Diabetes

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2009 - L 9 AS 699/09
    Der erkennende Senat geht daher seit Erscheinen dieser dritten Auflage der "Empfehlungen zur Gewährung von Krankenkostzulagen in der Sozialhilfe" in ständiger Spruchpraxis (vgl. etwa Beschluss vom 03. Februar 2009, L 9 B 339/08 AS = ZfSH/SGB 2009, 364 f.) davon aus, dass die Empfehlungen des Deutschen Vereins nunmehr wieder als antizipierte Sachverständigengutachten heranzuziehen sind (ebenso LSG Neubrandenburg, Beschluss vom 19. Dezember 2008 - L 8 B 386/08; Urteil vom 09. März 2009, L 8 AS 68/08; ebenso Sächsisches LSG, Urteil vom 26. Februar 2009, L 2 AS 152/07).
  • LSG Sachsen, 26.02.2009 - L 2 AS 152/07

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Höhe des Mehrbedarfs für kostenaufwändige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2009 - L 9 AS 699/09
    Der erkennende Senat geht daher seit Erscheinen dieser dritten Auflage der "Empfehlungen zur Gewährung von Krankenkostzulagen in der Sozialhilfe" in ständiger Spruchpraxis (vgl. etwa Beschluss vom 03. Februar 2009, L 9 B 339/08 AS = ZfSH/SGB 2009, 364 f.) davon aus, dass die Empfehlungen des Deutschen Vereins nunmehr wieder als antizipierte Sachverständigengutachten heranzuziehen sind (ebenso LSG Neubrandenburg, Beschluss vom 19. Dezember 2008 - L 8 B 386/08; Urteil vom 09. März 2009, L 8 AS 68/08; ebenso Sächsisches LSG, Urteil vom 26. Februar 2009, L 2 AS 152/07).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 09.03.2009 - L 8 AS 68/08

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung - Diabetes

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2009 - L 9 AS 699/09
    Der erkennende Senat geht daher seit Erscheinen dieser dritten Auflage der "Empfehlungen zur Gewährung von Krankenkostzulagen in der Sozialhilfe" in ständiger Spruchpraxis (vgl. etwa Beschluss vom 03. Februar 2009, L 9 B 339/08 AS = ZfSH/SGB 2009, 364 f.) davon aus, dass die Empfehlungen des Deutschen Vereins nunmehr wieder als antizipierte Sachverständigengutachten heranzuziehen sind (ebenso LSG Neubrandenburg, Beschluss vom 19. Dezember 2008 - L 8 B 386/08; Urteil vom 09. März 2009, L 8 AS 68/08; ebenso Sächsisches LSG, Urteil vom 26. Februar 2009, L 2 AS 152/07).
  • BSG, 18.06.2008 - B 14/11b AS 67/06 R

    Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Finanzierungskosten für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2009 - L 9 AS 699/09
    Das BSG hat in seinem Urteil vom 18. Juni 2008 (B 14/11b AS 67/06 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 13 = FEVS 60, 293 ff) aber in Abänderung der bisherigen ständigen Rechtsprechung auch darauf hingewiesen, dass Tilgungsleistungen als Bestandteil der Finanzierungskosten einer vom Hilfebedürftigen selbst genutzten Eigentumswohnung in besonderen Fallgestaltungen jedenfalls bis zur Höhe der angemessenen Kosten einer Mietwohnung als Kosten der Unterkunft zu übernehmen sind, wenn der Hilfebedürftige andernfalls gezwungen wäre, seine Wohnung aufzugeben.
  • BSG, 19.09.2008 - B 14 AS 54/07 R

    Arbeitslosengeld II - Schonvermögen - selbst genutztes Hausgrundstück -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2009 - L 9 AS 699/09
    Zur Begründung weist das BSG im Wesentlichen darauf hin, es gebe keinen sachlichen Grund im Hinblick auf die durch die Unterkunft verursachten Kosten, Haus- oder Wohnungseigentümer anders als Mieter zu behandeln (vgl. etwa BSG, U. v. 19. September 2008, B 14 AS 54/07 R = info also 2009, 87).
  • BSG, 15.04.2008 - B 14/11b AS 3/07 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung - Diabetes

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2009 - L 9 AS 699/09
    Während die alte Auflage der Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge die Gewährung eines solchen Zuschlags für erforderlich hielt (vgl. dazu noch die bereits vom SG zitierte Entscheidung des Bundessozialgerichtes - BSG -, Urteil vom 15. April 2008, B 14/11 b AS 3/07 R), war aber schon bei anderen medizinisch-ernährungswissenschaftlichen Empfehlungen davon ausgegangen worden, dass ein solcher Mehrbedarfszuschlag nicht erforderlich sei, weil die zu empfehlende ausgewogene Mischkost der Vollkost entspreche, die zur Gesunderhaltung allen Bevölkerungskreisen angeraten sei und vom Regelsatz gedeckt werde (vgl. hierzu ausführlich LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26. Februar 2007, L 6 AS 71/07 ER; Senatsbeschluss vom 10. Januar 2008, L 9 AS 605/07 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2007 - L 6 AS 71/07

    Anspruch auf Leistungen für einen Mehrbedarf gemäß Sozialgesetzbuch Zweites Buch

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2009 - L 9 AS 699/09
    Während die alte Auflage der Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge die Gewährung eines solchen Zuschlags für erforderlich hielt (vgl. dazu noch die bereits vom SG zitierte Entscheidung des Bundessozialgerichtes - BSG -, Urteil vom 15. April 2008, B 14/11 b AS 3/07 R), war aber schon bei anderen medizinisch-ernährungswissenschaftlichen Empfehlungen davon ausgegangen worden, dass ein solcher Mehrbedarfszuschlag nicht erforderlich sei, weil die zu empfehlende ausgewogene Mischkost der Vollkost entspreche, die zur Gesunderhaltung allen Bevölkerungskreisen angeraten sei und vom Regelsatz gedeckt werde (vgl. hierzu ausführlich LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26. Februar 2007, L 6 AS 71/07 ER; Senatsbeschluss vom 10. Januar 2008, L 9 AS 605/07 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2008 - L 9 AS 605/07

    Anspruch eines in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Leistungsempfängers auf

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2009 - L 9 AS 699/09
    Während die alte Auflage der Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge die Gewährung eines solchen Zuschlags für erforderlich hielt (vgl. dazu noch die bereits vom SG zitierte Entscheidung des Bundessozialgerichtes - BSG -, Urteil vom 15. April 2008, B 14/11 b AS 3/07 R), war aber schon bei anderen medizinisch-ernährungswissenschaftlichen Empfehlungen davon ausgegangen worden, dass ein solcher Mehrbedarfszuschlag nicht erforderlich sei, weil die zu empfehlende ausgewogene Mischkost der Vollkost entspreche, die zur Gesunderhaltung allen Bevölkerungskreisen angeraten sei und vom Regelsatz gedeckt werde (vgl. hierzu ausführlich LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26. Februar 2007, L 6 AS 71/07 ER; Senatsbeschluss vom 10. Januar 2008, L 9 AS 605/07 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.12.2011 - L 9 AS 967/11
    Dem lag für die Zeit vom 20. April 2009 bis 31. März 2010 die Entscheidung des Senats vom 29. September 2009 - L 9 AS 699/09 B ER - zugrunde, mit der insoweit eine entsprechende Verpflichtung des Beschwerdegegners ausgesprochen worden war.

    Am 19. August 2011 haben die Beschwerdeführer bei dem Sozialgericht (SG) Hannover einen Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gestellt und begehren die Weiterbewilligung der Leistungen für Unterkunft und Heizung unter Berücksichtigung sämtlicher Kosten für Unterkunft und Heizung (" ...weiterhin Leistungen für die Kosten der Unterkunft in voller Höhe zu gewähren ..."; vgl. Antragsschrift vom 19. August 2011) und verweisen auf den Beschluss des Senats vom 29. September 2009 - L 9 AS 699/09 B ER -.

    Zur Begründung trägt er vor, dass er aufgrund des Beschlusses des Senats vom 29. September 2009 - L 9 AS 699/09 B ER - nur bis zum 31. März 2010 verpflichtet gewesen sei, Leistungen für Unterkunft und Heizung in der jeweils anfallenden Höhe bis zu dem nach dem Wohngeldrecht zu ermittelnden Betrag als Zuschuss und darüber hinaus als Darlehen zu gewähren.

    Hinsichtlich des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte, die beigezogene Verwaltungsakte (Band 5 und 6, Blatt 715 bis 1292) und die weitere Gerichtsakte aus dem vorherigen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes - L 9 AS 699/09 B ER -, die Gegenstand der Entscheidung waren, Bezug genommen.

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 29. September 2009 - L 9 AS 699/09 B ER - ausgeführt:.

    Anhaltspunkte dafür, dass es den Beschwerdeführern im Jahr 2013 nicht (mehr) möglich sein soll, die verbliebenen Schulden aus dem Erwerb der Eigentumswohnung mit Hilfe ihrer Lebensversicherung weitgehend abzulösen, sind weder aus der vorliegenden Gerichtsakte noch der beigezogenen Verwaltungsakte oder der weiteren Gerichtsakte aus dem vorherigen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes - L 9 AS 699/09 B ER - ersichtlich.

    Der Senat hat davon abgesehen, in der Tenorierung wie in der vorherigen Entscheidung vom 29. September 2009 - L 9 AS 699/09 B ER - eine Differenzierung zwischen den Aufwendungen für Unterkunft bis zu dem Betrag nach der Tabelle zu § 12 Wohngeldgesetz, Mietenstufe IV, mit 10 % Zuschlag (= zurzeit 514, 80 EUR) und den darüber hinausgehenden Aufwendungen vorzunehmen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.03.2017 - L 11 AS 779/13
    In diesem einstweiligen Rechtsschutzverfahren hat der 9. Senat des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen mit Beschluss vom 29. September 2009 (L 9 AS 699/09 B ER) unter Abänderung des erstinstanzlichen Beschlusses den Beklagten verpflichtet, bei der Berechnung des Hilfebedarfs der Kläger in der Zeit von April 2009 bis einschließlich März 2010 weiterhin von einem Bedarf für Kosten der Unterkunft und Heizung (KdUH) in Höhe von 727, 52 Euro auszugehen.

    Außer den Gerichtsakten haben die Gerichtsakten der einstweiligen Rechtsschutzverfahren S 55 AS 1000/09 ER/ L 9 AS 699/09 B ER und S 55 AS 5291/10 ER sowie 8 Bände Verwaltungsakten vorgelegen und waren Gegenstand der Verhandlung und Entscheidungsfindung.

    Ausweislich des vom Kläger im einstweiligen Rechtsschutzverfahren S 55 AS 1000/09/ L 9 AS 699/09 vorgelegten ärztlichen Berichts vom 10. November 2005 bestand eine ausgeprägte Stoffwechselinstabilität mit rezidivierenden Hypoglykämien, Hypoglykämie - Wahrnehmungsstörung - und subkutaner Insulinresistenz.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.03.2017 - L 11 AS 781/13
    In einem nachfolgenden Verfahren betreffend die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes erging der Beschluss des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen von 29. September 2009 (L 9 AS 699/09 B ER), in dem ausgeführt wurde, dass weiterhin in die Berechnung 727, 52 Euro Kosten der Unterkunft und Heizung (KdUH) einzustellen sind und der die Werte der Wohngeldtabelle übersteigende Betrag als Darlehen zu gewähren ist.

    Ausweislich des vom Kläger im einstweiligen Rechtsschutzverfahren S 55 AS 1000/09/ L 9 AS 699/09 vorgelegten ärztlichen Berichts vom 10. November 2005 bestand eine ausgeprägte Stoffwechselinstabilität mit rezidivierenden Hypoglykämien, Hypoglykämie - Wahrnehmungsstörung - und subkutaner Insulinresistenz.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.03.2017 - L 11 AS 795/14
    In einem nachfolgenden Verfahren betreffend die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes erging der Beschluss des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen von 29. September 2009 (L 9 AS 699/09 B ER), in dem ausgeführt wurde, dass weiterhin in die Berechnung 727, 52 Euro Kosten der Unterkunft und Heizung (KdUH) einzustellen sind und der die Werte der Wohngeldtabelle übersteigende Betrag als Darlehen zu gewähren ist.

    Ausweislich des vom Kläger im einstweiligen Rechtsschutzverfahren S 55 AS 1000/09/ L 9 AS 699/09 vorgelegten ärztlichen Berichts vom 10. November 2005 bestand eine ausgeprägte Stoffwechselinstabilität mit rezidivierenden Hypoglykämien, Hypoglykämie - Wahrnehmungsstörung - und subkutaner Insulinresistenz.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2013 - L 11 AS 1153/13
    Sie bewohnen eine in ihrem Eigentum stehende Eigentumswohnung, die eine Wohnfläche von 92 qm hat (dazu im Einzelnen: Beschlüsse des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 29. September 2009 - L 9 AS 699/09 B ER und vom 7. Dezember 2011 - L 9 AS 967/11 B ER).

    Ergänzend ist auch darauf hinzuweisen, dass für den hier streitgegenständlichen Zeitraum die darlehensweise Gewährung von Leistungen für KdU zwischen den Beteiligten auch noch nicht streitig war (vgl. dazu im Einzelnen die Darstellung in den Beschlüssen des 9. Senats vom 29. September 2009 - L 9 AS 699/09 B ER und vom 7. Dezember 2011 - L 9 AS 967/11 B ER).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.01.2017 - L 11 AS 1157/13
    Die 1951 und 1954 geborenen Kläger, die verheiratet sind, stehen seit April 2005 im ergänzenden Bezug von Leistungen nach dem SGB II. Sie bewohnen eine in ihrem Eigentum stehende Eigentumswohnung, die eine Wohnfläche von 92 qm hat (dazu im Einzelnen: Beschlüsse des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 29. September 2009 - L 9 AS 699/09 B ER und vom 7. Dezember 2011 - L 9 AS 967/11 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.12.2013 - L 11 AS 1154/13
    Die 1951 und 1954 geborenen Kläger, die verheiratet sind, stehen seit April 2005 im ergänzenden Bezug von Leistungen nach dem SGB II. Sie bewohnen eine in ihrem Eigentum stehende Eigentumswohnung, die eine Wohnfläche von 92 qm hat (dazu im Einzelnen: Beschlüsse des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 29. September 2009 - L 9 AS 699/09 B ER und vom 7. Dezember 2011 - L 9 AS 967/11 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.12.2013 - L 11 AS 1152/13
    Ergänzend ist auch darauf hinzuweisen, dass für den hier streitgegenständlichen Zeitraum die darlehensweise Gewährung von Leistungen für KdU zwischen den Beteiligten auch noch nicht streitig war (vgl dazu im Einzelnen die Darstellung in den Beschlüssen des 9. Senats vom 29. September 2009 - L 9 AS 699/09 B ER und vom 7. Dezember 2011 - L 9 AS 967/11 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.01.2017 - L 11 AS 1160/13
    Die 1951 und 1954 geborenen Kläger, die verheiratet sind, stehen seit April 2005 im ergänzenden Bezug von Leistungen nach dem SGB II. Sie bewohnen eine in ihrem Eigentum stehende Eigentumswohnung, die eine Wohnfläche von 92 qm hat (dazu im Einzelnen: Beschlüsse des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 29. September 2009 - L 9 AS 699/09 B ER und vom 7. Dezember 2011 - L 9 AS 967/11 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.01.2017 - L 11 AS 1158/13
    Die 1951 und 1954 geborenen Beschwerdeführer, die verheiratet sind, stehen seit April 2005 im ergänzenden Bezug von Leistungen nach dem SGB II. Sie bewohnen eine in ihrem Eigentum stehende Eigentumswohnung, die eine Wohnfläche von 92 qm hat (dazu im Einzelnen: Beschlüsse des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen vom 29. September 2009 - L 9 AS 699/09 B ER und vom 7. Dezember 2011 - L 9 AS 967/11 B ER).
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